AGB Ticketkauf | AGB Ticketkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher von Veranstaltungen der Stadt Gersthofen (KK-AGB), Stand: 29.12.2017

 

1. Geltungsbereich

Die KK-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Stadt Gersthofen, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Herrn Michael Wörle (nachfolgend „Stadt Gersthofen“ genannt) und den Besuchern/Eintrittskartenkäufer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen in allen Veranstaltungsörtlichkeiten der Stadt Gersthofen (z.B. Ballonmuseum, Stadthalle etc.)

Diese Geschäftsbedingungen KK-AGB sind Bestandteil des Vertrags, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt (Veranstalterbesuchervertrag).

Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) in den Veranstaltungsörtlichkeiten ist die Stadt Gersthofen nur Vermieterin. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrundeliegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt in diesem Fall ausschließlich zwischen Fremdveranstalter und Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Stadt Gersthofen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fremdveranstalters, soweit sie diesen KK-AGB nicht widersprechen. Im Übrigen besteht keine Haftung für die Durchführung, den Ablauf, den Inhalt und die Qualität der jeweiligen Fremdveranstaltung.

 

2. Kartenverkauf, Zahlungsmodalitäten, Widerruf

2.1 Vorverkaufsstellen

Die Stadthalle Gersthofen unterhält eine Vorverkaufsstelle mit eigenem Personal in der Stadtbibliothek:

Stadthalle Gersthofen, Kartenvorverkauf in der Stadtbibliothek, Bahnhofstraße 12, 868368 Gersthofen

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag: 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Tickets für Veranstaltungen in der Stadthalle werden grundsätzlich auch über verschiedene externe Vorverkaufsstellen angeboten und verkauft. Durch den Erwerb der Eintrittskarten werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung nur zwischen dem Karteninhaber und dem Veranstalter begründet. Die Stadt Gersthofen weist darauf hin, dass externe Vorverkaufsstellen (Augsburger Allgemeine Zeitung) Zusatzgebühren verlangen können. Die Stadt Gersthofen übernimmt keine Gewähr für die im Onlineauftritt anderer Kartenbüros genannten Veranstaltungsdaten ihrer eigenen Veranstaltungen.

 

2.2.Online bestellte Karten

Eintrittskarten können online u.a. unter der Internetadresse https:// www.stadthalle-gersthofen.de bestellt und gekauft werden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen. Der Kunde, der Eintrittskarten online erwerben möchte, muss sich registrieren. Die Registrierung selbst verpflichtet nicht zum Kauf von Tickets und nicht zur Offenlegung von Zahlungsmodalitäten.

Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind und er zur Verfügung über die von ihm beim Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmittel (Bankverbindung, Kreditkartendaten) berechtigt ist. Die Registrierung wird durch die Verifizierung des Passwortes durch den Kunden vervollständigt.

Der Kunde verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat die Stadt Gersthofen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er von einer unbefugten Nutzung seines Kundenkontos erfährt oder eine solche vermutet. Der Kunde haftet für jeglichen Missbrauch der von ihm geheim zu haltenden Zugangsdaten.

Online bestellte Eintrittskarten könnten direkt nach Abschluss des Kaufvorgangs am PC zuhause ausgedruckt werden, sog. Print@home Tickets. Print@home Tickets dürfen nur einmal ausgedruckt und nicht vervielfältigt oder verändert werden. Für den Fall, dass von diesem Print@home Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zu der Veranstaltung. Die ausgedruckte Print@Home-Eintrittskarte ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Insbesondere der QR Code muss gut lesbar sein. Weist dieser etwaige Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen auf, besteht weder Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung noch auf Rückerstattung des vom Kartenkäufer entrichteten Entgelts. Dies gilt auch bei Verlust der Print@home-Eintrittskarte.

Alternativ können die Tickets per Post versendet werden. Bei der Versandoption „Versand per Post“ werden die Karten dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post zugesandt.

 

Für die Bezahlung der Eintrittskarten (print at home bzw. Postversand) gilt folgendes:

Print@home: Bezahlung über Online-Bezahldienste (wie z.B. paypal), Kreditkarte oder Lastschrift; Gebühr: 0,00 EUR

Versand per Post: Bezahlung über Online-Bezahldienste (wie z.B. paypal), Kreditkarte oder Lastschrift, Gebühr: 3,00 EUR

Bei einer Bezahlung über online-Bezahldienste wie z.B. paypal ist eine Rückabwicklung des Kaufs ausgeschlossen.

 

2.3 Keine Widerrufsmöglichkeit bei online bestellten Karten nach Fernabsatzgesetz

Für den Kartenverkauf über das Internet geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus, sobald dieser, nach Eingabe der persönlichen Daten, das Feld "Tickets verbindlich kaufen“ angeklickt hat. Mit Zuteilung der Bestellnummer per Bestätigungsmail nimmt die Stadt Gersthofen das Vertragsangebot des Kunden an. Für die von der Stadt Gersthofen angebotenen Eintrittskarten gilt § 312g Abs.2 Ziffer 9 BGB. Nach dieser Vorschrift ist das zweiwöchige Widerrufsrecht ausgeschlossen, da es sich um termingebundene Veranstaltungen handelt. Dem Karteninhaber steht somit beim Kauf von Eintrittskarten via Internet kein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz zu. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Stadt Gersthofen bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.  Die Rechnung wird dem Besteller nach Vertragsschluss per E-Mail zugesandt. Die Eindeutigkeit der Karte ist hierbei durch eine aufgedruckte Kartennummer gegeben, die beim Zutritt zur Veranstaltung überprüft wird. Die erworbenen Eintrittskarten haben nur Gültigkeit für einen einmaligen Einlass und werden mit der ersten Kontrolle entwertet.

 

2.4 Eigentumsvorbehalt

Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Stadt Gersthofen. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Karteninhaber zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.

 

2.5 Gewerblicher Weiterverkauf von Eintrittskarten

Der Kartenkäufer versichert, die Eintrittskarten nur zum privaten Gebrauch zu kaufen. Jeder gewerbliche Weiterverkauf ist ausnahmslos verboten. Jeder private Weiterverkauf zu erhöhten Preisen ist ausnahmslos verboten.

 

3.   Kartenpreise

Kartenpreise werden durch Veröffentlichung auf der Webpage www.gersthofen.de bekannt gegeben.

 

4. Ermäßigung bei Eigenveranstaltungen

4.1 Schüler, Studenten, FSJ-ler und Auszubildende

Schüler, Studenten, FSJ-ler und Auszubildende können bei Vorlage eines entsprechenden Lichtbildausweises an der Abendkasse eine Eintrittskarte zu einem ermäßigten Preis erhalten, sofern ein entsprechendes Kontingent zur Zeit der Anfrage noch zur Verfügung steht. Ermäßigte Karten sind nicht auf Dritte übertragbar. Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung wird die Zahlung des Differenzbetrages verlangt werden.

 

4.2 Schwerbehinderte und Rollstuhlfahrer mit Schwerbehindertenausweis

Eintritt für Schwerbehinderte und Rollstuhlfahrer mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen B) sind ausschließlich in der eigenen Vorverkaufsstelle der Stadthalle (s. Ziffer 2.1) erhältlich. Begleitpersonen von Schwerbehinderten oder Rollstuhlfahrer (Merkzeichen B) können bei Vorlage eines entsprechenden Lichtbildausweises bei Verfügbarkeit freien Eintritt erhalten.

Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb ermäßigter Karten besteht in keinem Fall.

 

4.3 Ermäßigungen bei Fremdveranstaltungen

Die Gewährung von Ermäßigungen und freiem Eintritt bei Fremdveranstaltungen richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Fremdveranstalters.

 

5. Kartenverlust, Ersatzkarten, Kartenrückgabe

5.1 Kartenverlust

Hat der Karteninhaber seine Eintrittskarte(n) verloren, kann er sich an der Vorverkaufsstelle der Stadt Gersthofen oder an der Abendkasse Ersatzkarten ausstellen lassen, sowie er unter Vorlage geeigneter Dokumente (Rechnung, Personalausweis, Kontoauszug) glaubhaft macht, um welche Plätze es sich gehandelt hat und dass er die Karten rechtmäßig erworben und dann unverschuldet verloren hat. Die Stadt Gersthofen erhebt in diesem Fall grundsätzlich eine Bearbeitungspauschale i.H.v. EUR 5,00 pro ausgestellter Ersatzkarte. Legt ein anderer Besucher gleichwohl die Original-Eintrittskarte vor, gewährt die Stadt Gersthofen diesem bevorzugt den alleinigen Eintritt, d.h. die ausgestellte Ersatzkarte wird mit Vorlage der Original-Eintrittskarte ungültig und der Inhaber der Ersatzkarte hat eine neue Karte zu kaufen oder die Veranstaltungsörtlichkeit unverzüglich zu verlassen. Die Stadt Gersthofen prüft nicht, wer rechtmäßiger Besitzer der Originaleintrittskarte ist.

 

5.2 Gültigkeit der Eintrittskarte

Mit Verlassen der Veranstaltungsörtlichkeit verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

 

5.3 Rückgabe und Umtausch

Eine Rückgabe und Umtausch der gekauften Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall etwaiger Besetzungs- oder Programmänderungen. Für nicht abgeholte oder nicht in Anspruch genommene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Bei Gruppenkarten ist eine Rückerstattung des Betrages für nicht teilnehmende Gruppenmitglieder ausgeschlossen.

 

6. Hausordnung und Weisungen des Einlass- und Ordnungspersonals

6.1 Hausordnung als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennt der Besucher die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes an und verpflichtet sich, diese ohne Ausnahme einzuhalten. Die Vorschriften der Hausordnung der Stadthalle beziehen sich auch auf alle anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Stadt Gersthofen und sind von jedem Veranstaltungsbesucher zu beachten. Dies gilt auch für alle Fremdveranstaltungen anderer Veranstalter in den Veranstaltungsörtlichkeiten im Rahmen derer die Stadt Gersthofen nur als Vermieter oder Vermittler agiert. Auf die in der Hausordnung genannten Vorschriften zu Handys, Geräten mit akustischen Signalen, dem Rauchverbot, dem Verbot der Mitnahme von Speisen und Getränke, dem Verbot des Mitbringens von Tieren (Ausnahme ärztlich verordnete Blinden- und Diabetesspürhunde), dem Verbot von Waffen, der Einhaltung von Jugendschutzvorschriften, dem Verbot der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person bei Tanzveranstaltungen, der Garderobenpflicht etc. wird ausdrücklich Bezug genommen.  Das Fotografieren und Aufnehmen der Veranstaltungen auf Ton- und Bildtonträger aller Art ist ausnahmslos verboten. Dies gilt insbesondere auch für Aufnahmen mit Smartphones, Digicams etc. Zuwiderhandlungen verstoßen gegen die Bild- und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und bei ungenehmigter Veröffentlichung der Aufnahmen gegen das Urheberrechtsgesetz, sind strafbar und ziehen die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Rechteinhaber nach sich. Bei Zuwiderhandlungen ist die Stadt Gersthofen berechtigt, Kameras und Aufnahmegeräte aller Art einzuziehen und bis zum Ende der Aufführung zu verwahren. Eine Rückgabe an den Eigentümer erfolgt, sobald dieser die rechtswidrigen Aufnahmen nachweisbar vollständig und unwiderruflich gelöscht hat. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten.

Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem Hausverbot.

Im Falle eines Brands oder eine Evakuierung gleich aus welchem Grunde, haben die Karteninhaber und Veranstaltungsbesucher die betroffene Veranstaltung unverzüglich durch die speziell gekennzeichneten Notausgänge zu verlassen. Die Garderobe wird in diesen Fällen nicht ausgegeben. Den Anweisungen des Personals der Stadt Gersthofen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Bei Veranstaltungen in den Veranstaltungsräumen besteht aus feuerpolizeilichen Gründen allgemeine Garderobenpflicht. Garderobe (Mäntel, Jacken, etc.) sowie sperrige Gegenstände wie z.B. Schirme, Flaschen, Einkaufstaschen, große Taschen, Rucksäcke etc. dürfen nicht mit in die Veranstaltungsörtlichkeiten genommen werden und sind an der Garderobe gegen Zahlung einer Garderobengebühr abzugeben. Im Schadensfalle haftet die Stadt Gersthofen nur insoweit, als dass Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflicht im Einzelfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert des abhanden gekommenen Gegenstandes und auf einen Höchstbetrag von 300,00 EUR pro abgegebenen Gegenstand beschränkt. Für abhanden gekommenes Bargeld, sowie abhanden gekommene Kredit- und EC-Karten, Ausweise, Pässe etc, Schlüssel, Schmuck, elektronische Geräte wie z.B. Handys und Smartphones, Computer, Schmuck und Wertsachen wird die Haftung der Stadt Gersthofen vollumfänglich ausgeschlossen.

Rettungswege und Notausgänge sind ständig freizuhalten.

Nicht gestattet ist der Wechsel von dem laut Eintrittskarte erworbenen Sitzplatz auf einen anderen unbesetzten Platz, auch nicht nach der Pause. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Platz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem Besucher einen adäquaten Ersatzplatz zu. Bei Veranstaltungen mit freier Platzwahl besteht kein Anspruch auf einen festen Sitzplatz.

 

6.2 Weisungen des Einlass- und Ordnungspersonals der Stadt Gersthofen

Den Weisungen des Einlass- und Ordnungspersonals der Stadt Gersthofen ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Verstöße gegen dieses Gebot sowie Verstöße gegen die Hausordnung führen zum sofortigen Platzverweis und Hausverbot ohne Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises.

 

7. Anfangszeiten der Veranstaltungen

Die Anfangszeiten der Veranstaltungen der Stadt Gersthofen werden in eigenen Publikationen veröffentlicht. Änderungen der Anfangszeiten aus wichtigem Grunde bleiben vorbehalten. Für Veröffentlichungen Dritter auf Plakaten, in der Presse und im Internet übernimmt die Stadt Gersthofen keine Gewähr.

 

8.   Absage und Abbruch der Veranstaltung/Ausschluss weitergehenden Schadenersatzes/Verfallklausel

8.1 Absage einer Veranstaltung

Wird eine Veranstaltung abgesagt, bevor sie begonnen hat, erhält der Karteninhaber den gezahlten Eintrittspreis mit entrichteter Vorverkaufsgebühr zurück. Der Erstattungsanspruch des Karteninhabers erlischt, wenn er nicht binnen 30 Tagen gegenüber dem Stadt Gersthofen schriftlich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche des Karteninhabers, z.B. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche aufgrund nutzlos getätigter Aufwendungen sind ausgeschlossen. Karten, die über andere Vorverkaufsstellen gekauft wurden, müssen dort zurückgegeben werden.

 

8.2 Abbruch der Veranstaltung

Wird eine Aufführung während der Vorstellung abgebrochen und war zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte gespielt, erhält der Karteninhaber sein gezahltes Eintrittsgeld anteilig, d.h. in der Relation der angekündigten zur tatsächlich erbrachten Vorstellungsdauer zurück. Der Erstattungsanspruch des Karteninhabers erlischt, wenn er nicht binnen 10 Tagen gegenüber der Stadt Gersthofen schriftlich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche des Karteninhabers, z.B. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche aufgrund nutzlos getätigter Aufwendungen, sind ausgeschlossen. Karten, die über andere Vorverkaufsstellen gekauft wurden, müssen dort zurückgegeben werden.

Wird eine Aufführung während der Vorstellung abgebrochen und war zum Zeitpunkt des Abbruchs mehr als die Hälfte gespielt, erhält der Karteninhaber sein gezahltes Eintrittsgeld nicht zurück. Auch weitergehende Ansprüche des Karteninhabers z.B. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche aufgrund nutzlos getätigter Aufwendungen sind ausgeschlossen.

 

9. Termin und- Programmänderungen

Etwaige Termin- und Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sie berechtigen in keinem Fall zum Rücktritt vom Veranstaltervertrag. Sie werden durch Aushang so bald als möglich bekannt gegeben. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder Ansprüchen aufgrund nutzlos getätigter Aufwendungen sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

10. Haftung

Erleidet ein Kartenkäufer oder Karteninhaber in den Veranstaltungsörtlichkeiten der Stadt Gersthofen einen Schaden, haftet die Stadt Gersthofen sowie ihre Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Die Haftung der Stadt Gersthofen sowie ihrer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

11. Fundsachen

Gegenstände aller Art sind beim Ordnungspersonal abzugeben. Die Behandlung von Fundsachen richtet sich nach den §§ 978 ff. BGB. Der Verlust von Gegenständen ist dem Ordnungspersonal anzuzeigen.

 

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von der Stadt Gersthofen nur in dem Umfang erhoben, in welchem diese der Karteninhaber selbst zur Verfügung stellt, z.B. auf dem Postweg, über Internet-Eingabemasken, Fax, Telefon oder per Email. Diese Daten werden unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ausschließlich zur Beantwortung der Anfrage des Karteninhabers bzw. dem Eintrittskartenverkauf erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.

Insbesondere erfolgt keine Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung und Marktforschung. Eine dahingehende zukünftige Zweckänderung erfolgt allenfalls auf Basis einer ausdrücklich erteilten Einwilligung des Karteninhabers. Erteilte (Werbe-) Einwilligungen kann der Karteninhaber jederzeit ohne Angaben von Gründen über unsere oben genannten Kontaktdaten oder per Email widerrufen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ohne Einwilligung erfolgt nur, wenn hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Datenschutzerklärung der Stadt Gersthofen ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und findet hierauf Anwendung ( Datenschutzerklärung der Stadt Gersthofen).

 

13. Bild- und Tonaufnahmen

Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art während der Vorstellung ist nur von dazu ausdrücklich berechtigten Personen und nur zu privaten Zwecken gestattet. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne dieser KK-AGB unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen KK-AGB Eine unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen.

 

15. Anwendung deutsches Recht und Gerichtsstand

15.1 Anwendung deutsches Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch bei einem etwaigen Kartenverkauf über das Internet.

 

15.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Augsburg

 

15.3 EU-Kommission und Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt seit dem 15.02.2016 eine Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung (Online Dispute Resolution). Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung solcher Streitigkeiten, die online-Kaufverträgen entspringen. Unsere E-Mail-Adresse

 

16. Inkrafttreten der KK-AGB

Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2018 in Kraft.